Zur Tragfähigkeit der Konstruktion wird nur der Betonkern herangezogen, dessen Berechnung nach den Normen des Beton- und Stahlbetonbaus erfolgt.
Durch Variation der Betongüte und der Armierung sind praktisch alle Anforderungen des Hochbaus, selbst bei Hochhäusern mit mehr als 8 Geschossen, zu erfüllen. Erfahrungsgemäß ist – bis auf hoch belastete Abschnitte, wie Stürze, Stützen und Ringanker- bis zu 3 Vollgeschossen keine Wandarmierung erforderlich.
Achtung: Der ortsansässige Statiker übernimmt hier die kompletten statischen Berechnungen und der Bauleiter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der kompletten Gebäudestatik. VARIANT-HAUS übernimmt keinerlei Gewährleistungen für statische Berechnungen, deren Richtigkeit oder Einhaltung auf der Baustelle.
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