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FAQ

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen

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VARIANT-HAUS Bausystem

  • 30 % Ersparnis bei den Baukosten
  • 50-90 % Ersparnis bei den Heizkosten
  • vom Niedrigenergie- bis zum Passivhaus
  • massive hochwärmedämmende Bauweise und doch superschnell erstellt
  • keine Vertriebs- und Werbekosten
  • keine teuren Musterhäuser, kein teurer Außendienst
  • relativ einfache Erstellung des Rohbaus durch einen Laien möglich
  • höchste Wärmedämmung bis U-Wert 0,10 W
  • individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, keine Typenhäuser
  • kostenlose Massenermittlung und Angebotserstellung
  • über 25 Jahre Erfahrung im Bereich Baustofflogistik
  • Top-Qualität durch güteüberwachte Produktion
Der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt, ist ein Maß für den Wärmedurchgang von einem Fluid (ein Gas oder eine Flüssigkeit) durch einen festen Körper (etwa eine Wand) in ein zweites Fluid aufgrund eines Temperaturunterschiedes zwischen den Fluiden. Im Fall einer ebenen Wand gibt er den Wärmestrom (Wärmeenergie pro Zeit) je Fläche der Wand und je Kelvin Temperaturunterschied der beiden Fluide an. Seine SI-Einheit ist daher W/(m²·K) Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ein spezifischer Kennwert eines Bauteils. Er wird im Wesentlichen durch die Wärmeleitfähigkeit und Dicke der verwendeten Materialien bestimmt, aber auch durch die Wärmestrahlung und Konvektion an den Oberflächen.

Je niedriger der Wärmedurchgangskoeffizient, (= je höher der Wärmedurchgangswiderstand), desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft.

U-Wert für das 35 cm VHG Element = 0,15 W (Niedrigenergiehaus)
U-Wert für das 45 cm VHG Element = 0,10 W (passivhaustauglich)

Auf Wunsch liefert VHG Ihnen ausschließlich unsere Neopor®-Schalungssteine für den Selbstbau. Im Rohbausatz bieten wir darüber hinaus die Projektunterlagen an, eine Statik, die Lieferung aller Neopor®-Elemente für die tragenden Innen- und Außenwände, die Richt- und Montagestützen für den fachgerechten Aufbau, die Filigrandecken inkl. obere Bewehrung, den kompletten Wand- und Deckenbeton incl. Betonpumpen, alle Lieferkosten und einen Baustellenbetreuer, der bei Ihnen vor Ort auf Wunsch tageweise die Einweisung durchführt, die Erstellung begleitet, den fachgerechten Aufbau überwacht, Ihre Baufirma oder Bauhelfer einweist und mit Ihnen gemeinsam die Betonverfüllung der Wände übernimmt.

Das ist ganz einfach. Sie senden uns eine E-Mail mit Ihren PDF Dateien, die für eine vernünftige Massen- und Preisermittlung notwendig sind. Wir benötigen vermaßte Grundrisspläne als Vorplanung oder vermaßte Skizzen, nach Möglichkeit im Maßstab  M 1:100,  alle Hausansichten und eine vermaßte Schnittzeichnung.

Diese Unterlagen senden Sie per E-Mail an: info@variant-haus-group.de unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten, Ihren Bauort, Bundesland etc. Wenn alles vollständig ist, sollten Sie innerhalb von 3-5 Arbeitstagen ein entsprechendes Angebot von VHG erhalten. Bei eventuellen Rückfragen senden wir Ihnen ein E-Mail oder rufen Sie an.

Nachdem wir alle Unterlagen, d.h. den Lageplan, die Bebauungsvorschriften, den Kanalplan u.v.m. von Ihnen erhalten haben, beginnen wir nach einer Beauftragung mit der kompletten Erstellung der Bau-Projekt-Unterlagen, auch „Vorstufe zur Bauantragserstellung“ genannt. Darunter zählt man die Vorplanung nach den Richtlinien des Bebauungsplanes, die Prüfung der machbaren Bebauung (ggf. mit Ortstermin) mit der Erstellung von allen Grundrissplänen einschließlich Vermaßung, die Erstellung der Schnittzeichnungen, der Gebäudeansichten, das Einzeichnen des Gebäudes in den Lageplan, die DIN Berechnung von Kubatur, Wohnflächen, Nutzflächen, die Baukostenaufstellung und dem Eigenleistungsnachweises.

Das sind auch alle notwendigen Unterlagen, die Ihre Bank oder Bausparkasse verlangt um eine schriftliche Darlehenszusage zu erteilen. Danach gilt es nur noch die Bauanträge zu stellen und das Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Nachdem sich ein Bauinteressent für das VHG Angebot entschieden hat, unterzeichnet er einen Bausatzkaufvertrag über die angebotenen Leistungen, natürlich auch möglich unter dem Vorbehalt der Baugenehmigung oder unter Vorbehalt der Finanzierung. Nachdem die „Tinte trocken ist“ erhält der zukünftige Bauherr eine Auftragsbestätigung und einen Festpreis für alle vereinbarten Leistungen in Höhe von 12 Monaten, beginnend ab dem Auftragsdatum. Der Vorteil für den Bauherren, er geht kommenden Preiserhöhungen aus dem Weg und kann mit festen Kosten rechnen.

VHG ist der Hersteller und Lieferant der Neopor®-Schalungssteine. Das bedeutet, dass VHG keine Baufirma im eigentlichen Sinne darstellt und auch nicht schlüsselfertig baut. 90% aller Bauherren bauen bei VHG in Eigenleistung und sparen bis zu 40 % der Baukosten durch den hohen Eigenleistungsanteil zusätzlich ein. VHG erbringt für die Bauherren die Bauplanung und Statik, liefert auf Wunsch die Elemente für die Thermobodenplatte, den kompletten Rohbausatz und auf Wunsch tageweise einen Baubetreuer.

Baufirmen für eine schlüsselfertige Erstellung gibt es viele, die anstatt von Ziegelsteinen ebenfalls unseren hochwärmedämmenden Neopor®-Schalungsstein einsetzen können. Sie sind der Bauherr und bestimmen die Auswahl der Baustoffe. Lassen Sie sich keine schlechten oder minderwertige Baustoffe verkaufen- es kommt Ihnen oft teuer zu stehen.

Architekten und Bauingenieure wählen einen für die Bauherren sicheren und preiswerten Weg, die Ausschreibung der Nachfolgegewerke. Nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeschutznachweis schreibt man die Gewerke einzeln vor Ort aus. Das bedeutet, dass man sich bei den Firmen mit Hilfe der Bauunterlagen entsprechende Angebote einholt, miteinander vergleicht und nach Prüfung den Auftrag an das entsprechende Handwerksunternehmen direkt vergibt.

Das ist die einfachste und kostensparendste Variante. Unser Tipp: Entweder Sie lassen sich Unternehmenskontakte von guten Handwerkern von Ihrem Planer und Bauleiter geben oder Sie schauen sich mal in Ihrem Neubaubiet um, fotografieren Adressen von Bauschildern, Werbetafeln oder Firmen PKWs. Die Qualität der Arbeiten kann man direkt vor Ort sehen. Unsere Bauherren  haben auch sehr positive Erfahrungen mit folgenden Webseiten: www.wlw.de / www.my-hammer.de  /  www.blauarbeit.de   /  www.gelbeseiten.de

Wir lassen Niemanden allein. Im Regelfall beginnt unser Baubetreuer (auf Wunsch schon bei der Erstellung der Thermobodenplatte) mit Baubeginn und Materiallieferung seine Tätigkeit, erklärt Ihnen die ersten Handgriffe, bespricht alle Details, erstellt mit Ihnen gemeinsam die ersten Reihen, weist Sie im Umgang mit unseren Richt-und Montagestützen ein, unterstützt Sie tageweise bei der Rohbauerstellung, ggf. während der Deckenverlegung und/ oder der Bewehrung. Die Betreuung kann von Ihnen in einzelnen Teilabschnitten gebucht werden, wann immer Sie eine Unterstützung benötigen. Das gewährleistet einen zügigen Baufortschritt bzw. fachgerechte Unterstützung verbunden mit langjährigem Know-how.

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Vorbereitungen

Für die Prüfung der tatsächlichen machbaren Bebauung benötigt man einen Lageplan bzw. einen Auszug aus der Flurkarte. Das ist eine einfache Kopie des Grundstücks mit angegebener Lage, meistens mit einem Nordpfeil versehen. Diesen einfachen Lageplan stellen oftmals Verkäufer oder Gemeinden als Orientierungshilfe zur Verfügung. Ob es sich tatsächlich um Bauland handelt, zeigt dieser Plan grundsätzlich nicht. Er ist oft im Maßstab 1:200 oder M 1:500.

Wenn Sie bei einem öffentlich bestellten Vermesser oder Ihrem zuständigen Katasteramt einen „qualifizierten Lageplan mit Höhenangaben“ unter der Angabe von Gemarkung, Band, Blatt und Flurstücks Nr. beantragen, erhalten Sie einen maßstabsgerechten Lageplan für Ihr Grundstück. Es sind alle Grenzpunkte eingezeichnet, der Plan ist von Grenzpunkt zu Grenzpunkt vermasst und wird später für die Bauantragserstellung zwingend benötigt. Der Plan sollte ebenfalls 8 – 12 Höhepunkte enthalten, die später für die Sichtbarmachung des Geländeverlaufs vom Architekten benötigt werden. Ohne qualifizierten Lageplan oder auch als „Lageplan zum Bauantrag“ bezeichnet, kann kein Bauantrag gestellt werden. Der Plan ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung, dem entstandenen Aufwand und orientieren sich an die geplanten Baukosten.

Innerhalb dem Baugenehmigungsverfahren muss von einem Architekten eine Entwässerungsplanung nach der Satzung der Stadt/ Gemeinde erstellt werden. Schließlich wollen Sie ja wissen, ob und wie Sie Ihre Abwässer entsorgen können. Den Kanalplan erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. beim Abwasserverband. Hauptkanal, Höhe, Fließrichtung, Querschnitt sind hier angegeben. Ihr Architekt kann sehen, ob es sich um ein Trenn- oder Mischsystem handelt. Der Kanalplan ist zwingend für die Bauantraggestellung erforderlich.

Im Regelfall stellt der Grundstücksverkäufer einen einfachen Lageplan, einen Auszug aus der Flurkarte und einen B-Plan (Bebauungsplan) zur Verfügung. Um später böse Überraschungen zu vermeiden, verlangen Sie bitte vorab einen rechtsgültigen Bebauungsplan vom Verkäufer. Sie können auch bei der zuständigen Stadtverwaltung eine  Kopie vom Bebauungsplan erhalten. Wahrscheinlich erhalten Sie auch telefonisch einen Link und alle Daten sind bei der Gemeinde auf der Webseite hinterlegt. Sollte es keinen B-Plan geben, so findet meistens §34 baug Anwendung.

Siehe §34 Baugesetzbuch. Diese Form der Bebauungsvorschrift gibt Ihnen leider nicht immer so viel Freiräume für die Gestaltung. Ihr Planer ist dann eventuelle gezwungen eine Bauvoranfrage zu stellen.

Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich unpassende Bezeichnung für den „Geotechnischen Bericht“ eines Sachverständigen für Geotechnik, der die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs, sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik enthält, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens.

Seit 2008 ist ein geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode7). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Statiker genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründung (Bodenplatte) zu dimensionieren und die Durchführung der Bauarbeiten zu planen (Baugrube, Grundwasserhaltung, Abdichtung, Auswirkungen auf die Umgebung usw.). Die zutreffendere Bezeichnung ist deshalb „Baugrund- und Gründungsgutachten“.

In Baugebieten gibt es rechtsverbindliche Bebauungspläne. Wo keine festen Vorschriften existieren, z.B. in alten Ortskernen, in Außenbereichen, altem Bestand oder Baulücken, nach Grundstücksteilungen und Neuvermessungen, gibt es eventuell Baugrenzen, aber keinen Kanal, Strom-, Wasser- oder Abwasseranschlüsse und ebenfalls keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Um das Bauvorhaben trotzdem in eine Genehmigungsphase zu bringen, erstellt Ihr Planer die Unterlagen für eine Bauvoranfrage mit Bauzeichnungen, Ansichten und Schnitt, Abstandsflächenpläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Stellplatznachweise u.v.m.

Wenn die Behörde der geplanten Bebauung schriftlich oder auch mit einigen Auflagen zustimmt, haben Sie „grünes Licht“ für die Einreichung Ihres vollständigen Bauantrages. Erhalten Sie eine Ablehnung, so geht der Kampf weiter, ggf. mit Kompromissen oder es erfolgt im schlimmsten Fall eine unwiderrufliche Ablehnung der geplanten Bebauung. Hier ist die Leistungsfähigkeit Ihres Architekten gefragt und manchmal ein wenig Ausdauer.

Jeder Bauherr möchte im Vorfeld wissen, wie seine Baukosten aussehen werden. Aus diesem Grund gibt es eine sogenannte Baukostenaufstellung nach DIN 276. (https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_276) Der Bauherr beauftragt einen Architekten oder ein Ingenieurbüro seiner Wahl mit der Erstellung der Vorplanung. Nach den Richtlinien des Bebauungsplanes (B-Plan) der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erstellt der Architekt die vermassten Grundrisspläne M1:100 nach den Wünschen der Bauherren, die Ansichten des Gebäudes, eine Schnittzeichnung, die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und die Kubikmeter umbauten Raum Berechnung. Wenn diese Unterlagen konform mit den Vorschriften fertiggestellt sind, kann der Architekt nach DIN 276 eine Baukostenschätzung erstellen inkl. eines Nachweises über mögliche Eigenleistungen. Diese Unterlagen sind unabdingbare Grundlage und Voraussetzungen für jegliche Finanzierungsgespräche bei den Banken und Bausparkassen und bilden das Fundament einer soliden Finanzierung. Die Baukosten dürfen im gesetzlichen Rahmen abweichen und man sollte hier immer einen kleinen Zuschlag für alle Eventualitäten einkalkulieren.

VHG erstellt alle o.g. Unterlagen kostengünstig über entsprechende Partnerbüros. Die Baukosten beziehen sich allgemein auf eine standardisierte Massivbauweise und sind unabhängig von jeglichen Bausystemen.

1. Das Architektenhaus

Der Architekt übernimmt Ihre Vorplanung, die Bauantragserstellung, koordiniert die Erstellung von Bodengutachten, Statik und Wärmeschutznachweis. Ist der Bauantrag vom Bauamt genehmigt, startet der Architekt die Ausschreibung der Gewerke. Er spricht eigenverantwortlich mit allen Subunternehmern die Bauleistungen und Preise ab, erteilt den Handwerkern den Auftrag zum Festpreis. Er koordiniert die Baustelle und Handwerker, prüft alle Gewerke, deren Qualität und sorgt für einen reibungslosen Bauablauf.

Vorteil:

  • Sie erhalten eine “relativ” verbindliche Baukostenaufstellung
  • Sie mässen sich fast um nichts kümmern
  • Sie haben einen Fachmann als ständigen Ansprechpartner an Ihrer Seite
  • Sie zahlen Rechnungen nur nach Aufforderung/ Freigabe durch Ihren Architekten
  • Sie haben die Baukosten im Griff, Abweichungen sind möglich

Nachteil:

  • zu den Baukosten kommt noch das Architektenhonorar nach HOAI
  • das Honorar beträgt ca. 10-15% der Baukosten und muss verhandelt werden
  • Baukosten können abweichen von ca. 10 bis 15%
  • Sie haben keine Festpreisgarantie
  • eventuell lange Bauzeit, da der Architekt oft mehrere Objekte gleichzeitig betreut
  • im Fall von Baupfusch kümmert sich der Architekt, aber Sie tragen die Kosten für Gutachter, Ersatzleistungen, Anwalts- und/oder Gerichtskosten

2. Das Bauen mit einem Bauträger

Das beliebteste aber oft teure Modell für Bauherren! Sie erhalten ein lukratives Sonderangebot eines Hausanbieters – SCHLÜSSELFERTIG. Der Vermittler (meistens ohne Fachwissen und Know-how) verkauft Ihnen ein Haus zum vermeintlichen Festpreis. Die Baubeschreibung ist oft sehr dünn formuliert, für Laien unverständlich, unvollständig und enthält Gummiparagraphen in Bezug auf die schlechte Ausstattung. Der Bauträger bestimmt alle Handwerker, eingebaute Fabrikate, das Bautempo, den Zahlungsplan und wacht (bzw. meistens überhaupt nicht) über die Qualität.

Vorteil:

  • Sie erhalten einen schlüsselfertigen Festpreis
  • Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Sie haben nichts mit dem Bauablauf oder den Handwerkern zu tun

Nachteil:

  • Sie haben keinen Einfluss auf die Handwerksbetriebe
  • Sie haben keinen Fachmann der die Gewerke kontrolliert
  • Sie haben keinen Einfluss auf Bauablauf, die Bauzeit
  • Sie zahlen oft Raten weit im Voraus, ohne Gegenleistung oder Sicherheit
  • Sie müssen selbst den Gutachter und Anwalt beauftragen wenn Schäden entstehen
  • Sie haben weder den Bautenstand noch die Bauqualität im Griff
  • es kommt oft zu hohen Nachzahlungen, Nachforderungen, Aufpreise
  • Sie zahlen 20-30% Gewinn allein an den Bauträger
  • schlechte Vertragsbedingungen, keine Kündigung möglich
  • hoher Verlust bei Firmenpleite bis hin zur privaten Insolvenz oder Totalverlust

3. Das Selbstbauhaus

Sie erstellen mit uns oder einem Architekten Ihrer Wahl eine Vorplanung inkl. Ansichten, Schnitt und Wohnflächenberechnungen. Jetzt holen Sie sich die ersten Angebote ein. Vom Architekten erhalten Sie eine DIN Baukostenaufstellung, unabhängig von jedem Bausystem und jeglichen Baustoffen.

Mit den Vorplanungsunterlagen und Baukostenaufstellung können Sie sich jetzt eine Finanzierungszusage bei Ihrer Bank beschaffen. Gehen Sie sorgsam bei der Wahl und Höhe der Eigenleistungen um. Hier besteht ggf. die Gefahr, dass Sie sich im Aufwand oder bei der zur Verfügung stehenden Zeit verkalkulieren.

Vorteil:

  • Sie schreiben alle Gewerke gemeinsam mit dem Planer aus
  • Sie kennen jeden Handwerker und erteilen den Auftrag selbst
  • Sie koordinieren die Gewerke selbst und bestimmen das Tempo
  • Sie rechnen alle Gewerke und Leistungen selbst ab
  • Sie können Leistungen zum Festpreis in Auftrag geben
  • Sie halten sich strikt an Ihre Baukostenaufstellung
  • Sie zahlen keine Provisionen oder Gewinne an Dritte
  • Sie zahlen nur, wenn die Leistungen der Gewerke erbracht sind
  • Sie erhalten als privater Bauherr teilweise bessere Preise als ein Bauträger
  • Sie haben ein großes Einsparpotenzial durch Eigenleistungen
  • Sie sparen zwischen 15-25.000 EUR allein bei der Rohbauerstellung
  • Sie können Ihre komplette Familie, Freunde etc. einspannen
  • Sie kaufen alle Baumaterialien zum EK-Preis ein
  • Sie haben einen höheren Wärmeschutz, bessere U-Werte und eine wertstabile und
  • hochwärmedämmende Immobilie und sparen Energiekosten lebenslang
  • Sie verarbeiten hochwertige Materialien und Markenfabrikate ohne Mehrkosten

Nachteil:

  • Sie müssen sich intensiv mit Ihrem Bauvorhaben beschäftigen
  • Sie investieren viel Zeit aber kein zusätzliches Geld
  • Sie müssen den Rohbau in Eigenleistung erstellen
  • Sie arbeiten selbst aktiv mit und übernehmen Verantwortung
  • Sie müssen Handwerker koordinieren und überwachen
  • Sie leiten die Baustelle zeitweise eigenverantwortlich

Wählen Sie die für Sie passende Lösung! Unsere Zusammenstellung stellt eine wertungsfreie Erfahrung aus 25 Jahren Praxis dar. Wenn Sie mit uns über die Vor- und Nachteile sprechen möchten, so rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail. Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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Informationsmaterial

Wir haben alle Informationen für Bauinteressenten auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie unter www.variant-haus-group.de alle notwendigen Details über die Arbeitsweise, die Vorteile, die Verarbeitung und sämtliche technische Werte, die Sie als zukünftiger Bauherr als Erstinformation wissen sollten.
Für Ihren Architekten, Bauingenieur oder Statiker haben wir eine große Datei als Upload-Link zusammengestellt. Diese Datei enthält Unterlagen in Bezug auf alle technischen Details wie  z.B. Abmessungen der Neopor®-Schalungssteine, technische Beschaffenheit der Elemente, Verarbeitungsdetails, die bauaufsichtliche Zulassung (ETA- European Technical Approval) und eine Musterstatik für Ihren Statiker.  Schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@variant-haus-group.de und fordern Sie die Daten an. Wir senden Ihnen einen Upload-Link zu, mit dem Sie alle Dateien erhalten können.

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