Auf Wunsch liefert VHG Ihnen ausschließlich unsere Neopor®-Schalungssteine für den Selbstbau. Im Rohbausatz bieten wir darüber hinaus die Projektunterlagen an, eine Statik, die Lieferung aller Neopor®-Elemente für die tragenden Innen- und Außenwände, die Richt- und Montagestützen für den fachgerechten Aufbau, die Filigrandecken inkl. obere Bewehrung, den kompletten Wand- und Deckenbeton incl. Betonpumpen, alle Lieferkosten und einen Baustellenbetreuer, der bei Ihnen vor Ort auf Wunsch tageweise die Einweisung durchführt, die Erstellung begleitet, den fachgerechten Aufbau überwacht, Ihre Baufirma oder Bauhelfer einweist und mit Ihnen gemeinsam die Betonverfüllung der Wände übernimmt.
Das ist ganz einfach. Sie senden uns eine E-Mail mit Ihren PDF Dateien, die für eine vernünftige Massen- und Preisermittlung notwendig sind. Wir benötigen vermaßte Grundrisspläne als Vorplanung oder vermaßte Skizzen, nach Möglichkeit im Maßstab M 1:100, alle Hausansichten und eine vermaßte Schnittzeichnung.
Diese Unterlagen senden Sie per E-Mail an: info@variant-haus-group.de unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten, Ihren Bauort, Bundesland etc. Wenn alles vollständig ist, sollten Sie innerhalb von 3-5 Arbeitstagen ein entsprechendes Angebot von VHG erhalten. Bei eventuellen Rückfragen senden wir Ihnen ein E-Mail oder rufen Sie an.
Nachdem wir alle Unterlagen, d.h. den Lageplan, die Bebauungsvorschriften, den Kanalplan u.v.m. von Ihnen erhalten haben, beginnen wir nach einer Beauftragung mit der kompletten Erstellung der Bau-Projekt-Unterlagen, auch „Vorstufe zur Bauantragserstellung“ genannt. Darunter zählt man die Vorplanung nach den Richtlinien des Bebauungsplanes, die Prüfung der machbaren Bebauung (ggf. mit Ortstermin) mit der Erstellung von allen Grundrissplänen einschließlich Vermaßung, die Erstellung der Schnittzeichnungen, der Gebäudeansichten, das Einzeichnen des Gebäudes in den Lageplan, die DIN Berechnung von Kubatur, Wohnflächen, Nutzflächen, die Baukostenaufstellung und dem Eigenleistungsnachweises.
Das sind auch alle notwendigen Unterlagen, die Ihre Bank oder Bausparkasse verlangt um eine schriftliche Darlehenszusage zu erteilen. Danach gilt es nur noch die Bauanträge zu stellen und das Genehmigungsverfahren einzuleiten.
Nachdem sich ein Bauinteressent für das VHG Angebot entschieden hat, unterzeichnet er einen Bausatzkaufvertrag über die angebotenen Leistungen, natürlich auch möglich unter dem Vorbehalt der Baugenehmigung oder unter Vorbehalt der Finanzierung. Nachdem die „Tinte trocken ist“ erhält der zukünftige Bauherr eine Auftragsbestätigung und einen Festpreis für alle vereinbarten Leistungen in Höhe von 12 Monaten, beginnend ab dem Auftragsdatum. Der Vorteil für den Bauherren, er geht kommenden Preiserhöhungen aus dem Weg und kann mit festen Kosten rechnen.
VHG ist der Hersteller und Lieferant der Neopor®-Schalungssteine. Das bedeutet, dass VHG keine Baufirma im eigentlichen Sinne darstellt und auch nicht schlüsselfertig baut. 90% aller Bauherren bauen bei VHG in Eigenleistung und sparen bis zu 40 % der Baukosten durch den hohen Eigenleistungsanteil zusätzlich ein. VHG erbringt für die Bauherren die Bauplanung und Statik, liefert auf Wunsch die Elemente für die Thermobodenplatte, den kompletten Rohbausatz und auf Wunsch tageweise einen Baubetreuer.
Baufirmen für eine schlüsselfertige Erstellung gibt es viele, die anstatt von Ziegelsteinen ebenfalls unseren hochwärmedämmenden Neopor®-Schalungsstein einsetzen können. Sie sind der Bauherr und bestimmen die Auswahl der Baustoffe. Lassen Sie sich keine schlechten oder minderwertige Baustoffe verkaufen- es kommt Ihnen oft teuer zu stehen.
Architekten und Bauingenieure wählen einen für die Bauherren sicheren und preiswerten Weg, die Ausschreibung der Nachfolgegewerke. Nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeschutznachweis schreibt man die Gewerke einzeln vor Ort aus. Das bedeutet, dass man sich bei den Firmen mit Hilfe der Bauunterlagen entsprechende Angebote einholt, miteinander vergleicht und nach Prüfung den Auftrag an das entsprechende Handwerksunternehmen direkt vergibt.
Das ist die einfachste und kostensparendste Variante. Unser Tipp: Entweder Sie lassen sich Unternehmenskontakte von guten Handwerkern von Ihrem Planer und Bauleiter geben oder Sie schauen sich mal in Ihrem Neubaubiet um, fotografieren Adressen von Bauschildern, Werbetafeln oder Firmen PKWs. Die Qualität der Arbeiten kann man direkt vor Ort sehen. Unsere Bauherren haben auch sehr positive Erfahrungen mit folgenden Webseiten: www.wlw.de / www.my-hammer.de / www.blauarbeit.de / www.gelbeseiten.de
Wir lassen Niemanden allein. Im Regelfall beginnt unser Baubetreuer (auf Wunsch schon bei der Erstellung der Thermobodenplatte) mit Baubeginn und Materiallieferung seine Tätigkeit, erklärt Ihnen die ersten Handgriffe, bespricht alle Details, erstellt mit Ihnen gemeinsam die ersten Reihen, weist Sie im Umgang mit unseren Richt-und Montagestützen ein, unterstützt Sie tageweise bei der Rohbauerstellung, ggf. während der Deckenverlegung und/ oder der Bewehrung. Die Betreuung kann von Ihnen in einzelnen Teilabschnitten gebucht werden, wann immer Sie eine Unterstützung benötigen. Das gewährleistet einen zügigen Baufortschritt bzw. fachgerechte Unterstützung verbunden mit langjährigem Know-how.
Für die Prüfung der tatsächlichen machbaren Bebauung benötigt man einen Lageplan bzw. einen Auszug aus der Flurkarte. Das ist eine einfache Kopie des Grundstücks mit angegebener Lage, meistens mit einem Nordpfeil versehen. Diesen einfachen Lageplan stellen oftmals Verkäufer oder Gemeinden als Orientierungshilfe zur Verfügung. Ob es sich tatsächlich um Bauland handelt, zeigt dieser Plan grundsätzlich nicht. Er ist oft im Maßstab 1:200 oder M 1:500.
Wenn Sie bei einem öffentlich bestellten Vermesser oder Ihrem zuständigen Katasteramt einen „qualifizierten Lageplan mit Höhenangaben“ unter der Angabe von Gemarkung, Band, Blatt und Flurstücks Nr. beantragen, erhalten Sie einen maßstabsgerechten Lageplan für Ihr Grundstück. Es sind alle Grenzpunkte eingezeichnet, der Plan ist von Grenzpunkt zu Grenzpunkt vermasst und wird später für die Bauantragserstellung zwingend benötigt. Der Plan sollte ebenfalls 8 – 12 Höhepunkte enthalten, die später für die Sichtbarmachung des Geländeverlaufs vom Architekten benötigt werden. Ohne qualifizierten Lageplan oder auch als „Lageplan zum Bauantrag“ bezeichnet, kann kein Bauantrag gestellt werden. Der Plan ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung, dem entstandenen Aufwand und orientieren sich an die geplanten Baukosten.
Innerhalb dem Baugenehmigungsverfahren muss von einem Architekten eine Entwässerungsplanung nach der Satzung der Stadt/ Gemeinde erstellt werden. Schließlich wollen Sie ja wissen, ob und wie Sie Ihre Abwässer entsorgen können. Den Kanalplan erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. beim Abwasserverband. Hauptkanal, Höhe, Fließrichtung, Querschnitt sind hier angegeben. Ihr Architekt kann sehen, ob es sich um ein Trenn- oder Mischsystem handelt. Der Kanalplan ist zwingend für die Bauantraggestellung erforderlich.
Im Regelfall stellt der Grundstücksverkäufer einen einfachen Lageplan, einen Auszug aus der Flurkarte und einen B-Plan (Bebauungsplan) zur Verfügung. Um später böse Überraschungen zu vermeiden, verlangen Sie bitte vorab einen rechtsgültigen Bebauungsplan vom Verkäufer. Sie können auch bei der zuständigen Stadtverwaltung eine Kopie vom Bebauungsplan erhalten. Wahrscheinlich erhalten Sie auch telefonisch einen Link und alle Daten sind bei der Gemeinde auf der Webseite hinterlegt. Sollte es keinen B-Plan geben, so findet meistens §34 baug Anwendung.
Siehe §34 Baugesetzbuch. Diese Form der Bebauungsvorschrift gibt Ihnen leider nicht immer so viel Freiräume für die Gestaltung. Ihr Planer ist dann eventuelle gezwungen eine Bauvoranfrage zu stellen.
Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich unpassende Bezeichnung für den „Geotechnischen Bericht“ eines Sachverständigen für Geotechnik, der die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs, sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik enthält, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens.
Seit 2008 ist ein geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode7). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Statiker genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründung (Bodenplatte) zu dimensionieren und die Durchführung der Bauarbeiten zu planen (Baugrube, Grundwasserhaltung, Abdichtung, Auswirkungen auf die Umgebung usw.). Die zutreffendere Bezeichnung ist deshalb „Baugrund- und Gründungsgutachten“.
In Baugebieten gibt es rechtsverbindliche Bebauungspläne. Wo keine festen Vorschriften existieren, z.B. in alten Ortskernen, in Außenbereichen, altem Bestand oder Baulücken, nach Grundstücksteilungen und Neuvermessungen, gibt es eventuell Baugrenzen, aber keinen Kanal, Strom-, Wasser- oder Abwasseranschlüsse und ebenfalls keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Um das Bauvorhaben trotzdem in eine Genehmigungsphase zu bringen, erstellt Ihr Planer die Unterlagen für eine Bauvoranfrage mit Bauzeichnungen, Ansichten und Schnitt, Abstandsflächenpläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Stellplatznachweise u.v.m.
Wenn die Behörde der geplanten Bebauung schriftlich oder auch mit einigen Auflagen zustimmt, haben Sie „grünes Licht“ für die Einreichung Ihres vollständigen Bauantrages. Erhalten Sie eine Ablehnung, so geht der Kampf weiter, ggf. mit Kompromissen oder es erfolgt im schlimmsten Fall eine unwiderrufliche Ablehnung der geplanten Bebauung. Hier ist die Leistungsfähigkeit Ihres Architekten gefragt und manchmal ein wenig Ausdauer.
Jeder Bauherr möchte im Vorfeld wissen, wie seine Baukosten aussehen werden. Aus diesem Grund gibt es eine sogenannte Baukostenaufstellung nach DIN 276. (https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_276) Der Bauherr beauftragt einen Architekten oder ein Ingenieurbüro seiner Wahl mit der Erstellung der Vorplanung. Nach den Richtlinien des Bebauungsplanes (B-Plan) der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erstellt der Architekt die vermassten Grundrisspläne M1:100 nach den Wünschen der Bauherren, die Ansichten des Gebäudes, eine Schnittzeichnung, die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und die Kubikmeter umbauten Raum Berechnung. Wenn diese Unterlagen konform mit den Vorschriften fertiggestellt sind, kann der Architekt nach DIN 276 eine Baukostenschätzung erstellen inkl. eines Nachweises über mögliche Eigenleistungen. Diese Unterlagen sind unabdingbare Grundlage und Voraussetzungen für jegliche Finanzierungsgespräche bei den Banken und Bausparkassen und bilden das Fundament einer soliden Finanzierung. Die Baukosten dürfen im gesetzlichen Rahmen abweichen und man sollte hier immer einen kleinen Zuschlag für alle Eventualitäten einkalkulieren.
VHG erstellt alle o.g. Unterlagen kostengünstig über entsprechende Partnerbüros. Die Baukosten beziehen sich allgemein auf eine standardisierte Massivbauweise und sind unabhängig von jeglichen Bausystemen.
Der Architekt übernimmt Ihre Vorplanung, die Bauantragserstellung, koordiniert die Erstellung von Bodengutachten, Statik und Wärmeschutznachweis. Ist der Bauantrag vom Bauamt genehmigt, startet der Architekt die Ausschreibung der Gewerke. Er spricht eigenverantwortlich mit allen Subunternehmern die Bauleistungen und Preise ab, erteilt den Handwerkern den Auftrag zum Festpreis. Er koordiniert die Baustelle und Handwerker, prüft alle Gewerke, deren Qualität und sorgt für einen reibungslosen Bauablauf.
Vorteil:
Nachteil:
Das beliebteste aber oft teure Modell für Bauherren! Sie erhalten ein lukratives Sonderangebot eines Hausanbieters – SCHLÜSSELFERTIG. Der Vermittler (meistens ohne Fachwissen und Know-how) verkauft Ihnen ein Haus zum vermeintlichen Festpreis. Die Baubeschreibung ist oft sehr dünn formuliert, für Laien unverständlich, unvollständig und enthält Gummiparagraphen in Bezug auf die schlechte Ausstattung. Der Bauträger bestimmt alle Handwerker, eingebaute Fabrikate, das Bautempo, den Zahlungsplan und wacht (bzw. meistens überhaupt nicht) über die Qualität.
Vorteil:
Nachteil:
Sie erstellen mit uns oder einem Architekten Ihrer Wahl eine Vorplanung inkl. Ansichten, Schnitt und Wohnflächenberechnungen. Jetzt holen Sie sich die ersten Angebote ein. Vom Architekten erhalten Sie eine DIN Baukostenaufstellung, unabhängig von jedem Bausystem und jeglichen Baustoffen.
Mit den Vorplanungsunterlagen und Baukostenaufstellung können Sie sich jetzt eine Finanzierungszusage bei Ihrer Bank beschaffen. Gehen Sie sorgsam bei der Wahl und Höhe der Eigenleistungen um. Hier besteht ggf. die Gefahr, dass Sie sich im Aufwand oder bei der zur Verfügung stehenden Zeit verkalkulieren.
Vorteil:
Nachteil:
Wählen Sie die für Sie passende Lösung! Unsere Zusammenstellung stellt eine wertungsfreie Erfahrung aus 25 Jahren Praxis dar. Wenn Sie mit uns über die Vor- und Nachteile sprechen möchten, so rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail. Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
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